Auch in diesem Jahr durfte aufgrund der Regelungen kein Feuerwerk verkauft werden.
Alle die noch Restbestände haben und diese (erlaubterweise) auf dem Privatgrundstück abbrennen wollen: Bitte beachten sie die Gebrauchshinweise und halten sie Abstand zu Gebäuden.
Wird bei der Feier im engsten Familienkreis aber ein Kleinstfeuerwerk verwendet, das ganzjährig verkauft werden darf, ist trotzdem Vorsicht geboten!
Es handelt sich nicht um Spielzeug, beachten Sie auch hier die Verwendungshinweise.
Auch Wunderkerzen sind nicht ungefährlich. Sie gehören nicht unbeaufsichtigt in die Hände von kleinen Kindern und nach dem Abbrennen nicht direkt in den Mülleimer. Bitte auf eine feuerfeste Unterlage legen und genügend abkühlen lassen. Außerdem warnt die Feuerwehr vor dem Kauf illegaler Pyrotechnik oder dem Versuch der eigenen Herstellung: „Feuerwerk ist Sprengstoff.“
Bei der Dekoration ist zu beachten:
- Nur nichtbrennbare oder wenigstens schwerentflammbare Dekorationen verwenden
- Auf ausreichende Abstände zwischen Dekoration und Feuerstätten achten
- Bei elektrischen Leuchten: Wärmestau durch Dekoration vermeiden
- Auf ausreichende Flucht-, Rettungs- und Angriffswege und deren Kennzeichnung achten
- Ausreichende Löschmittelvorsorge treffen
Im Fall eines Unfalls oder Brandes sollten Betroffene sofort den Notruf 112 wählen und bei eigenen Löschversuchen vorsichtig sein. Um die Ausbreitung eines Feuers zu stoppen alle Fenster und Türen schließen und auch wichtig: Die Mitbewohner im Haus warnen.