Nach der Grundausbildung folgen zwei Jahre Übungsdienst bei der jeweiligen Einheit als Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau. Danach kann die Truppführerprüfung abgelegt werden. Dabei können die Kameradinnen und Kameraden zeigen, dass sie das Grundhandwerk sicher beherrschen, aber auch bei unvorhergesehenen oder vom Standard abweichenden Situationen in der Lage sind sich auf die Situation einzustellen und richtig zu reagieren. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung kann die weitere Spezialisierung wie zum Beispiel Maschinist, Atemschutzgereäteträger oder Gruppenführer erfolgen.
Truppführerprüfung
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